STEUERRECHT


Die Kanzlei unterstützt die Mandantschaft zunächst bei deren steuerlichen Verpflichtungen, durch

  • Übernahme der Buchführung
  • Erstellung derJahresabschlüsse
  • Abgabe von Erklärungen, wie die Anzeige einer Erbschaft
  • Bearbeitung aller erforderlichen Steuererklärungen, etwa Einkommens-, Umsatzsteuer- und Gewerbesteuererklärung, aber Erbschafts- und Schenkungssteuererklärungen.

Unternehmen als auch Privatpersonen finden in der Rechtsanwältin die richtige Ansprechpartnerin. Individuelle und passgenaue Beratung, etwa, wenn es um eine Nachlassplanung oder Umstrukturierung eines Unternehmens geht, stehen dabei im Focus der Beratung. Dabei werden nicht nur steuerliche, sondern je nach Fragestellung oder Bedarf auch rechtliche Aspekte berücksichtigt. Dabei hat die Anwältin auch die zukünftigen Entwicklungen der Mandantschaft im Focua.

Die Beratung umfasst u.a. die

  • Übernahme allgemeiner steuerberaterender Tätigkeiten, wie die Unterstützung bei Erstellung der Steuererklärungen, Buchführung
    sowie Durchführung von Jahresabschlüssen
  • Beratung im Zusammenhang mit der Unternehmensgründung
  • Beratung im Zusammenhang mit Rechtsbehelfsverfahren
    (Einspruchs-, Widerspruchs- und Klageverfahren)
  • Gestaltungsberatung
  • Beratung im Zusammenhang mit der Umstrukturierung von Unternehmen
  • Betreuung von Betriebsprüfungen durch das Finanzamt oder den Sozialversicherungsträger